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SKANDALÖSE FAKE NEWS ÜBER KONTROLLMESSUNGEN AN MOBILFUNKANTENNEN ENTLARVT

In einem unlängst publizierten Artikel eines Konsumentenmagazins heisst es, bei Kontrollmessungen an Mobilfunkantennen würden in rund 20% der Fälle Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das scheinen skandalöse Zahlen zu sein. Was ist dran?

Um die Hintergründe zu verstehen, muss man wissen, wie die Stärke der elektromagnetischen Wellen gemessen wird, die von einem Sendemast ausgeht. Leider ist das nicht so einfach und selbst technisch versierte Zeitgenossinnen und Zeitgenossen scheitern daran hin und wieder. Wir versuchen eine Erklärung. Dafür haben wir uns bei einem Fachmann ganz genau erkundigt. 

Bereits vor dem Bau einer Antenne wird rein rechnerisch «geprüft», ob diese die geltenden Grenzwerte einhalten kann. Dies unter Annahme einer maximalen Auslastung (wenn die Antenne ein Maximum an Leistung abgeben muss). Das Ergebnis wird im so genannten Standortdatenblatt festgehalten. 

Eine solche Berechnung ist von der Natur aus theoretisch und kann nicht aller Komplexität der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen Rechnung tragen. Es werden Modellannahmen über den zukünftigen Betrieb getroffen , denn es gibt ja noch keine echten Messungen. Eine solche Annahme ist die, dass die Antenne permanent bei maximaler Leistung läuft. Um es mit einem Beispiel zu vergleichen: das ist, wie wenn man den Lärm an einer Strassenkreuzung berechnen und dabei zugrunde legen würde, dass es rund um die Uhr Stau gibt und die Autofahrer obendrein dabei im Leerlauf Vollgas geben. Natürlich könnte ein solches Szenario vielleicht tatsächlich mal eintreffen, aber wie wahrscheinlich ist es? 

Falls diese auf Annahmen extremer Bedingungen erfolgt, rechnerische Prognose ergibt, dass mehr als 80 Prozent des Schweizerischen Vorsorgewertes – 4 V/m; der Vorsorgewert beträgt 5 V/m – erreicht werden, muss innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Antenne noch eine «Messung» durchgeführt werden. 

Aber das ist nicht so einfach. Denn um auch hier vom Worst Case auszugehen – also dieselben extremen Bedingungen einer Auslastung der Antenne für die Messung anzunehmen – müsste die Anlage während des regulären Betriebs auf maximale Leistung hochgefahren werden, was technisch nicht möglich ist. Deshalb muss man auch bei der Messung zusätzlich wieder aufgrund theoretischer Annahmen eine Berechnung durchführen. Eine reine Messung kann es gar nicht geben. Hochrechnen lautet das Stichwort. 

Der einzige Unterschied ist, dass diese Hochrechnung dieses Mal tatsächlich von einer echten Messung ausgeht. Gemessen wird die Intensität eines klar bestimmten Signalanteils, der unabhängig v on der tatsächlichen Auslastung einer Antenne immer gleich ist. Man kann dieses Signal deshalb als Standard nehmen: Es handelt sich um das so genannte Referenz-Signal, mit dem die Antenne die Verbindung zu einem neuen Handy im Netz herstellen wird. 

Dieses Signal wird effektiv gemessen. Dazu muss man wissen, dass das Vorgehen, nach welchem Standard und welcher Norm gemessen werden muss, vom Bund – vom Bundesamt für Umwelt BAFU – vorgegeben wird.

Vom Referenzsignal ausgehend rechnet man mit Hilfe einer Formel auf die maximale Leistung hoch. In der Realität entspräche diese maximale Leistung einer riesigen Menschenmenge, die alle gleichzeitig ihre Handys mit maximalem Datenvolumen am äussersten Versorgungsbereich nutzen; also einer Situation, die in der Realität niemals eintritt.. Ein drastisches Worst-Case-Szenario, das sicherstellt, dass man die Strahlung überschätzt und nicht unterschätzt.

Bei den ganz modernen adaptiven Antennen, ist die Sache nochmals komplizierter. 

Weil diese ihre Signale nicht in alle Richtungen gleichmässig aussenden, sondern gezielt in Richtung Handynutzer, ist die Dynamik der Nutzsignale im Vergleich zum Referenzsignal ungleich grösser und auch richtungsabhängig. Wendet man hier die gleichen Hochrechnungsformeln an, resultieren Ergebnisse, welche die Strahlung noch weit höher überschätzen als bei konventionellen Antennen ohnehin schon.

Wir haben gesehen: die Grenzwertüberschreitungen, die das Kundenmagazin glaubte, gefunden und recherchiert zu haben., gibt es gar nicht in der Realität. Korrekt wäre es gewesen zu schreiben: bei etwa 20 Prozent der Antennen ergibt ein hochgerechnetes Messergebnis, das einer hypothetischen Worst-Case-Annahme folgt, dass der Vorsorgewert nicht an allen Orten eingehalten sein KÖNNTE. Diese im Laufe einer Abnahmemessung überprüfte Immission wird nachfolgend durch Anpassung der bewilligten Sendeleistung so begrenzt, dass auch unter ungünstigsten Betriebsbedingungen und unter Annahme hypothetischer Ausnutzungsszenarien jederzeit und überall die vorsorglichen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Eine derartige Abnahmemessung garantiert somit, dass der Betreiber einer Mobilfunkanlage in der Folge jederzeit und überall die geltenden Bestimmungen einhält. Alles andere entspricht nicht der Wahrheit. 

Just in dem Moment, als wir diesen Text zu Ende schreiben, werden wir auf diese Interpellation aufmerksam gemacht, deren Beantwortung bestätigt, was wir hier geschrieben haben:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214438

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